Antrag auf Liegeplatz / Mitglieder Fragebogen

 

Allgemeines

JEGLICHE MITGLIEDSCHAFT im MYCG ist zu beantragen und kommt zu Stande, wenn der Antrag vom Vorstand oder einem Beauftragten des Vorstandes bestätigt wird. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme und die Rechte eines Mitgliedes ergeben sich aus der jeweils gültigen Satzung des MYCG. Die jährlichen Mitgliedschaftsbeiträge sind in der Beitragsordnung MYCG festgelegt.

Liegeplätze und/oder Stellplätze auf dem Trailerplatz sind jährlich neu zu beantragen. Der Zeitraum der Antragstellung sowie die Entscheidung über die Zuteilung eines Liegeplatzes wird schriftlich bekanntgegeben. Die anfallenden Gebühren sind in der Liegeplatzgebühren- und Nebenkostenordnung MYCG festgelegt.

Zur Nutzung der Slipanlage am Hafenfestplatz Germersheim für Boote (Kleinfahrzeuge) ist eine Bootsplakette Hafen Germersheim (Slipmarke) erforderlich. Die Stadtwerke Germersheim GmbH bieten für Boote von Mitgliedern der im Hafen ansässigen Wassersport treibenden Vereine eine vergünstigte Jahresplakette an, die auf Antrag von Mitgliedern des MYCG über den Club bezogen werden kann.

MITGLIEDSFORMEN IM MYCG

  • MITGLIEDSCHAFT AUF ZEIT: Jahresmitgliedschaft – endet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres und muss jedes Jahr zusammen mit dem Liegeplatz neu beantragt werden.
  • AKTIVE MITGLIEDSCHAFT: Dauermitgliedschaft – kann auf Antrag nach mindestens 3-jähriger Mitgliedschaft als Mitglied auf Zeit dauerhaft erworben werden.
  • EIGNERPARTNERMITGLIEDSCHAFT: Mitgliedschaft eines Partners einer Schiffseignergemeinschaft, die nicht auf einer Ehe- bzw. Lebenspartnergemeinschaft beruht. Bei einer eingetragenen Eignergemeinschaft ist der Haupteigner (= Antragsteller für ein Liegeplatz) ein aktives Mitglied oder ein Mitglied auf Zeit. Jeder weitere Miteigner ist mindestens Eignerpartnermitglied im Motoryachtclub. Die Dauer der Mitgliedschaft richtet sich nach der Mitgliedschaftsform des Haupteigners. Sie endet mit der Beendigung der Partnerschaft der Schiffseignergemeinschaft oder durch Kündigung zum jeweiligen Jahresende.

    • Erstantrag auf Aufnahme als neues Mitglied auf Zeit und auf erstmalige Zuteilung eines Liegeplatzes
    • PASSIVE MITGLIEDSCHAFT: kann ein aktives Mitglied beantragen, wenn es (vorübergehend oder endgültig) den aktiven Bootssport aufgibt.
    • PARTNERMITGLIEDSCHAFT: Partnermitglied kann der Ehegatte*in/Lebensgefährte*in eines Mitgliedes auf Zeit bzw. aktiven Mitgliedes werden. Die Dauer der Mitgliedschaft richtet sich nach der Mitgliedschaftsform des Mitgliedes auf Zeit bzw. aktiven Mitgliedes. Sie endet nach Kündigung zum jeweiligen Jahresende.
    • JUGENDMITGLIEDSCHAFT: Jugendmitglied können Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 8. Lebensjahres bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres werden. Die Mitgliedschaft ist dauerhaft und endet mit Volljährigkeit oder mit Kündigung jeweils zum Jahresende.
      Nach Erreichen der Volljährigkeit kann ein Jugendlicher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiterhin als Jugendmitglied verbleiben/aufgenommen werden, so lange das Jugendmitglied an Jugendwettkämpfen startberechtigt ist und an diesen Wettkämpfen regelmäßig teilnimmt.
    • FÖRDERMITGLIEDSCHAFT: Fördermitglied kann jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden, die den MYCG ideell oder finanziell fördern will, auch ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Die Mitgliedschaft ist dauerhaft und endet mit Kündigung zum jeweiligen Jahresende.
Liegeplatz, Stellplatz auf Trailerplatz, Slipmarke und Funkschlüssel

Jedes aktive Mitglied bzw. Mitglied auf Zeit beantragt – nach Zugang der entsprechenden Aufforderung – jährlich neu seinen Liegeplatz. Zusammen mit dem Liegeplatzantrag können bei Bedarf auch Stellplätze auf dem Trailerplatz sowie vergünstigte Slipmarken für die Nutzung der Slipanlage am Hafenplatz Germersheim beantragt werden.
Je nach Mitgliedschaftsstatus können Anträge für Liegeplatz/Stellplatz/Slipmarke/Funkschlüssel gestellt werden über den

    • Antrag auf Aufnahme als neues Mitglied auf Zeit und auf erstmalige Zuteilung eines Liegeplatzes
    • Antrag auf Verlängerung der Mitgliedschaft auf Zeit und auf Zuteilung eines Liegeplatzes
    • Antrag eines aktiven Mitgliedes auf Zuteilung eines Liegeplatzes
Pflichtfelder

Bitte füllen Sie die Felder des Formulars vollständig aus. Entsprechende Pflichtfelder sind mit einem entsprechenden HINWEIS (*) gekennzeichnet.

Einwilligung Datenerhebung

Bitte beachten Sie auch, dass für die Vergabe eines Liegeplatzes die Erfassung Ihrer Daten notwendig ist. Die Einwilligung und weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Datenschutz (9). Ohne Einwilligung kann dieses Formular NICHT gesendet werden.

Anerkennung der Satzung und der Verordnungen des MYCG

Mit der Antragstellung auf Mitgliedschaft, Liegeplatz oder einen Stellplatz erkennt der Antragsteller

  • die gültige Satzung MYCG,
  • die Beitragsordnung MYCG,
  • die Liegeplatzgebühren- und Nebenkostenordnung MYCG sowie
  • die Hafenordnung des MYCG an.

Die Dokumente sind im geschützten Bereich der Homepage des MYCG hinterlegt.

(2) Antragsformulare

Mitgliedschaft / Liegeplatz / Stellplatz / Slipmarke / Funkschlüssel

Erstantrag als Mitglied auf Zeit
Jahresmitgliedschaft – endet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres und muss jedes Jahr zusammen mit dem Liegeplatz neu beantragt werden.

Mitglied auf Zeit
Jahresmitgliedschaft – endet jeweils zum Ende eines Kalenderjahres und muss jedes Jahr zusammen mit dem Liegeplatz neu beantragt werden.

Aktives Mitglied
Dauermitgliedschaft – kann auf Antrag nach mindestens 3-jähriger Mitgliedschaft als Mitglied auf Zeit dauerhaft erworben werden.

Passives Mitglied
kann ein aktives Mitglied beantragen, wenn es (vorübergehend oder endgültig) den aktiven Bootssport aufgibt.

Partner-bzw-Eignerpartnermitglied
  • EIGNERPARTNERMITGLIEDSCHAFT: Mitgliedschaft eines Partners einer Schiffseignergemeinschaft, die nicht auf einer Ehe- bzw. Lebenspartnergemeinschaft beruht. Bei einer eingetragenen Eignergemeinschaft ist der Haupteigner (= Antragsteller für ein Liegeplatz) ein aktives Mitglied oder ein Mitglied auf Zeit. Jeder weitere Miteigner ist mindestens Eignerpartnermitglied im Motoryachtclub. Die Dauer der Mitgliedschaft richtet sich nach der Mitgliedschaftsform des Haupteigners. Sie endet mit der Beendigung der Partnerschaft der Schiffseignergemeinschaft oder durch Kündigung zum jeweiligen Jahresende.
  • PARTNERMITGLIEDSCHAFT: Partnermitglied kann der Ehegatte*in/Lebensgefährte*in eines Mitgliedes auf Zeit bzw. aktiven Mitgliedes werden. Die Dauer der Mitgliedschaft richtet sich nach der Mitgliedschaftsform des Mitgliedes auf Zeit bzw. aktiven Mitgliedes. Sie endet nach Kündigung zum jeweiligen Jahresende.

Förderndes Mitglied

Fördermitglied kann jede Person nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden, die den MYCG ideell oder finanziell fördern will, auch ohne sich in ihm sportlich zu betätigen. Die Mitgliedschaft ist dauerhaft und endet mit Kündigung zum jeweiligen Jahresende.

Jugendmitglied

Jugendmitglied können Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 5. Lebensjahres bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres werden. Die Mitgliedschaft ist dauerhaft und endet mit Volljährigkeit oder mit Kündigung jeweils zum Jahresende.
Nach Erreichen der Volljährigkeit kann ein Jugendlicher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiterhin als Jugendmitglied verbleiben/aufgenommen werden, so lange das Jugendmitglied an Jugendwettkämpfen startberechtigt ist und an diesen Wettkämpfen regelmäßig teilnimmt.