Jugendmitglied

Jugendmitglied können Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 8. Lebensjahres bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres werden. Die Mitgliedschaft ist dauerhaft und endet mit Volljährigkeit oder mit Kündigung jeweils zum Jahresende.
Nach Erreichen der Volljährigkeit kann ein Jugendlicher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres weiterhin als Jugendmitglied verbleiben/aufgenommen werden, so lange das Jugendmitglied an Jugendwettkämpfen startberechtigt ist und an diesen Wettkämpfen regelmäßig teilnimmt.

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