Partner- bzw. Eignerpartnermitglied

  • EIGNERPARTNERMITGLIEDSCHAFT: Mitgliedschaft eines Partners einer Schiffseignergemeinschaft, die nicht auf einer Ehe- bzw. Lebenspartnergemeinschaft beruht. Bei einer eingetragenen Eignergemeinschaft ist der Haupteigner (= Antragsteller für ein Liegeplatz) ein aktives Mitglied oder ein Mitglied auf Zeit. Jeder weitere Miteigner ist mindestens Eignerpartnermitglied im Motoryachtclub. Die Dauer der Mitgliedschaft richtet sich nach der Mitgliedschaftsform des Haupteigners. Sie endet mit der Beendigung der Partnerschaft der Schiffseignergemeinschaft oder durch Kündigung zum jeweiligen Jahresende.
  • PARTNERMITGLIEDSCHAFT: Partnermitglied kann der Ehegatte*in/ Lebensgefährte*in eines Mitgliedes auf Zeit bzw. aktiven Mitgliedes werden. Die Dauer der Mitgliedschaft richtet sich nach der Mitgliedschaftsform des Mitgliedes auf Zeit bzw. aktiven Mitgliedes. Sie endet nach Kündigung zum jeweiligen Jahresende.

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