Teilnahmebedingungen Fahrtenwettbewerb MYCG
Grundlage für den Wettbewerb ist die Ausschreibung des DMYV-Fahrtenwettbewerb, hiervon werden folgende Ausnahmen gemacht:
1. Teilnehmen können nur Mitglieder des MYCG
2. Es gibt nur eine Klasse
3. Gefahrene Seemeilen (sm) sind in Kilometer (km) umzurechnen
4. Wertung:
1 Punkt – jeder gefahrene km
5 Punkte – Schleuse
5 Punkte – Tunnel
5 Punkte – Hebewerk
Wird ein anderes Boot geschleppt, so werden die Schleppkilometer doppelt gezählt.
5. Doppelplatzierung ist nicht zulässig. Bei Punktegleichstand entscheidet
a. die Bootsgröße (kleineres Boot wird Sieger)
b. die Logbuchführung
c. das Los
6. unvollständig geführte Logbücher können vom Sportausschuss verworfen werden; gleiches gilt für Reisewege ohne ausreichenden Nachweis.
- Und hier noch einige Auszüge aus den Bestimmungen zum Fahrtenwettbewerb:
- Preise werden vom Vorstand des MYCG zur Verfügung gestellt; ein Anspruch besteht nicht.
- Es können auch mit Charterbooten vorgenommenen Fahrten am Wettbewerb teilnehmen.
- Der Teilnehmer muss die Schiffsführung innehaben und den für das Fahrgebiet erforderlichen Sportbootführerschein besitzen.
- Es ist dem Teilnehmer grundsätzlich freigestellt, welche Fahrtroute er wählt. Wird bei Fahrten überfreies Wasser jedoch nicht der kürzeste Weg gewählt, so ist dies im Logbuch zu begründen und derUmweg durch Anlaufen von Seezeichen, Peilung von Landmarken oder dergleichen zweifelsfrei zubelegen. Für „Pendelverkehr“ werden keine Punkte zugeteilt!
Für die Teilnahme sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Dieses vollständig ausgefüllte Formblatt
- Das Logbuch des DMYV
- Eine Reiseskizze DIN A4 mit Etmalen
- Die benutzten Fahrtunterlagen (Karten etc.)
Das ausgefüllte PDF und die erforderlichen Nachweise sind an unseren Sportwart zu senden:
Rainer Edelmann
Korbangel 35
68305 Mannheim